Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klarheit und Transparenz für unsere Zusammenarbeit.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KÜSTENDESIGN, Inhaber Steve Ammermann, Hooger Weg 6, 26131 Oldenburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Premium Webdesign und SEO, insbesondere:
- Analyse und Konzeption von Markenauftritten und Conversion-Strategien
- Entwicklung und Programmierung von nativen, individuellen Webseiten
- Integration von Content Management Systemen (z.B. Headless CMS)
- OnPage und OffPage Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Beratung, Audits und Dokumentation im digitalen Sektor
- Laufende Wartung und Betreuung von implementierten Lösungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
Angebote & Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 30 Tage gebunden. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwände, die sich aus solchen Änderungen ergeben, werden gesondert berechnet.
Preise & Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Festpreise in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Wartungspakete
Der Auftragnehmer bietet laufende Wartungs- und Betreuungsverträge für implementierte Web-Lösungen an. Der genaue Leistungsumfang und die Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systemzugriffe, Texte und Materialien rechtzeitig und vollständig bereitzustellen sowie einen fachkundigen Ansprechpartner zu benennen.
Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten durch Verzögerungen aufseiten des Auftraggebers werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Vertraulichkeit & Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Konzepte und Preise — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
KÜSTENDESIGN behält sich das Recht vor, den Auftraggeber im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts.
Eine weitergehende Haftung — insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Laufzeit & Kündigung von Projektverträgen
Projektverträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber. Eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber ist jederzeit schriftlich möglich; bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.